
(lat. [N.]) ist im klassischen römischen Recht die nach der Billigkeit beurteilte freiere Klage bzw. das freier beurteilte Schuldverhältnis (z. B. Kauf, Miete, Pacht, Dienstvertrag, Werkvertrag, Gesellschaft, Auftrag, Tutel, Geschäftsführung ohne Auftrag, Verwahrung, Gesellschaft, Vormundschaft, Treuhandschaft, Mitgiftrückgabe). Bei einem b. i...
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