[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. überhaupt, einer Person oder Sache die gehörige Stelle anweisen. So gebraucht man in Oberdeutschland dieses Wort noch für das einfache stellen; z. B. das Bild wurde auf die Brücke bestellt, gestellt, Bluntschli. Und so heißt es noch 2 Kön. 7, 17 Aber der König bestellte...
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»Der sieht aus wie bestellt und nich abjeholt.«, wie verloren aussehen.
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(Text von 1910) Ackern 1). Pflügen 2). Bestellen 3). Ackern heißt ein Stück Land zum Tragen des Getreides durch Bearbeitung mit dem Pfluge geschickt, d. h. einen Acker aus ihm machen. Eine kühne Übertragung vom Acker auf andere Flächen ist der Herdersche Ausdruck: 'Das Meer mit Rudern ackern
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