Berufsbedingte Aufwendungen Bedeutung

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berufsbedingte Aufwendungen

berufsbedingte Aufwendungen Logo #42834Berufsbedingte Aufwendungen können pauschal mit 5 % vom um Steuer und Vorsorgeaufwendungen bereinigten Bruttoeinkommen abgezogen werden. Wird mehr geltend gemacht (z.B. Fahrtkosten) sind die einzelnen Aufwendungen zu belegen.
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