[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. recipr. welches die zweyte Endung der Sache erfordert. Sich einer Sache bemächtigen, sie in seine Macht oder Gewalt in Besitz nehmen. Sich einer Stadt, einer Festung, eines Landes bemä... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1334
Eine Person gegen ihren Willen in den eigenen 'Machtbreich' bringen, sie in unterschiedlicher Weise zu zwingen oder zu nötigen. Gefunden auf https://www.lechzen.de/Lexikon/Bemaechtigen