
Ein Belegexemplar ist der bei Veröffentlichungen in Druckerzeugnissen geführte Nachweis über eine erbrachte Leistung oder die Inanspruchnahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes. ==Deutschland== === Wesen === Mit einem Belegexemplar weisen Verlage ihren Auftraggebern eine Veröffentlichung nach. So wird den Werbeagenturen und deren Auftr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Belegexemplar

Belegexemplar, Belegstück, Exemplar eines Druckwerks, das zum Beweis seines Erscheinens dem Verfasser beziehungsweise den Verfassern und bestimmten Bibliotheken (im Allgemeinen der zuständigen Landesbibliothek und der Deutschen Nationalbibliothek) zugestellt wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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