[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Klage über etwas erheben. 1) Klage, Beschwerde über etwas führen, in welchem Verstande dieses Wort nur als ein Reciprocum gebraucht wird. Sich über jemanden beklagen. Er beklagt sich, daß er zu viel geben müsse. Er beklagte sich über die allzu große Arbeit. Du versagst...
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(Text von 1910) Bedauern
1). Beklagen
2). Bejammern
3). Bedauern bezeichnet bloß die innere Empfindung,
beklagen und
bejammern die Äußerung derselben; und zwar
beklagen bloß die Äußerung in Worten;
bejammern hingegen schließt auch andere natürliche Ausdrücke de...
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