
ist eine Form einer Beteiligung. Im mittelalterlichen Recht bleibt nach dem Tode eines Hausvaters die Witwe mit den Kindern in ungeteilter Vermögensgemeinschaft auf dem Gut sitzen. Sie erzieht die Kinder und nutzt deren Vermögen durch B., bis dieser durch Abschichtung, Wiederverheiratung oder Tod beendet wird. Mit der Entwicklung des Ehegattenerb...
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Beisitz , das Recht des überlebenden Ehegatten, mit den aus der Ehe vorhandenen Kindern im ungeteilten Besitz des vereinigten ehelichen Vermögens zu bleiben. Es ist nämlich eine beachtenswerte Neigung des deutschen Rechts, statt der sofortigen Teilung im Fall einer Trennung der Ehe durch Tod des einen Ehegatten das bisherige eheliche GüterverhÃ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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