[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn erfordert, fortfahren zu harren, verharren, verbleiben. 1. Eigentlich. Bey einem beharren, bleiben. Sie beharren schon drey Tage bey mir, Marc. 8, 7. In einem Amte beharren. 2. Figürlich. 1) Auf seiner Meinung, auf seinem Vorhaben beharren, solch...
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(Text von 1910) Beharren
1). Bleiben
2). Beharren (von
harren, mhd.
harren, warten, sich aufhalten) setzt zu dem Begriffe, daß man einen Zustand nicht verändert, welcher Begriff ihm mit
bleiben und
verbleiben gemein ist, noch den Begriff der Erwa...
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