[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Vor dem Anlaufe in Sicherheit stellen, indem Friede ehedem auch so viel als Schutz und Sicherheit bedeutete. Einen Garten, ein Feld, einen Wald befriedigen, mit einem Zaume, einer Mauer u.s.f. umgeben. Da versuchets der König auch und ließ den Ort aussondern und befriedig...
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(Text von 1910) Abfinden
1). Befriedigen
2). Man hat jemand abgefunden, wenn man ihn zur Annahme einer Ersatzleistung bewogen hat, für welche er seine Ansprüche, die er machte, aufgibt, befriedigt hingegen, sofern er kein Verlangen mehr trägt, an den andern noch eine Forderung zu stellen. Es heißt: Er hat sich müssen mit...
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