[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Mit Leideserben versehen, in welcher Bedeutung aber nur das Mittelwort beerbt üblich ist. Er ist noch nicht beerbt, er hat noch keine Kinder. 2) Von einem erben. Einen beerben. Wenn einer ein Gut nicht beerben oder erkaufen wollte, Ruth. 4, 7. Daß ihr den Segen beerbet, 1...
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