
Nach KWG gegeben, wenn unmittelbar oder mittelbar über ein oder mehrere Tochterunternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis oder im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen mind. 10% des Kapital s oder der Stimmrecht e eines dritten Unternehmen s im Eigen- oder Fremdinteresse gehalten werden oder wenn auf die Geschäftsführung ei......
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