[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Aus einander sperren. Die Beine aussperren 2) Hinaus sperren, am häufigsten in Oberdeutschland, für ausschließen. Einen aussperren, durch Versperrung oder Verschließung der Stadt oder des Hauses draußen zu bleiben nöthigen. So auch die Aussperrung.
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aus¦sper¦ren [V.1, hat ausgesperrt; mit Akk.] 1 ausschließen (2c) 2 von der Arbeit (im Betrieb) ausschließen, nicht zur Arbeit zulassen (als Maßnahme des Arbeitgebers im Arbeitskampf) ; Arbeiter a.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
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