
Die Amtsbezeichnung ist die Bezeichnung des abstrakten Amtes eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland. Bei Soldaten entspricht die Amtsbezeichnung dem Dienstgrad. Im Vorbereitungsdienst, und bis zur Dienstrechtsreform 2009 auch in der laufbahnrechtlichen Probezeit, führen Beamte und Richter anstelle der Amts- eine Dienstbezeichnun...
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Amts¦be¦zeich¦nung [f. 10 ] Bezeichnung für jmdn., der ein bestimmtes Amt ausübt; seine A. ist `Studienrat`
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