
Mit actiones wurde im römischen Recht das abgeschlossene System von Klagearten bezeichnet, das für bestimmte materielle Ansprüche eine bestimmte Klage (actio) vorsah. Nur wenn dem Anspruch des Klägers eine actio entsprach, konnte er diesen vor Gericht durchsetzen. Für weiteres siehe auch unter Aktionensystem. Das deutsche Zivilrecht kennt dies...
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