[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. seiner Würde berauben. Das wird ihn in jedermanns Augen zu einem Scheusal der Natur abwürdigen. Besonders von Münzen. Eine Münze, eine Geldsorte abwürdigen, sie ihres scheinbaren Werthes berauben, sie absetzen, verrufen. Daher die Abwürdigung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1027