[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) verb. reg. act. als einen Raub entziehen. Einem etwas abrauben; ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Zeitwort, welches aber im Opitz vorkommt. Abgeraubtes Gut. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_647