[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Durch Raffen oben abnehmen, besonders in den Mühlen. Die Müller raffen von vier Säcken oft ein Viertel ab. 2) In der Landwirthschaft, das gehauene Getreide auf dem Felde zusammen raffen, um es in Garben zu binden, welches von den Abraffern geschiehet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_637