[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Zaungericht, des -es, plur. die -e, an einigen Orten, eine Art der niedern Gerichtbarkeit, welche sich über einen bloßen Hof in eines andern Gebieth erstreckt, so weit nähmlich des Hofes Zaun gehet. Es wird daher auch das Pfahlgericht genannt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_180