
Mit einer Abnahmebestätigung bestätigt der Leasingnehmer den Erhalt des Leasingobjektes. Dabei muss das Leasingobjekt im vereinbarten und betriebsbereiten Zustand gegenüber dem Leasingnehmer überreicht werden. Im Falle von EDV Objekten muss beispielsweise alles vollfunktionsfähig sein. Bei einem Autoleasing muss das Fahrzeug die gewünschten A...
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Mit der rechtsverbindlich unterzeichneten Abnahmeerklärung bestätigt der Leasing-Nehmer, dass der Lieferant das bestellte Leasing-Objekt vollständig und wie vertraglich vereinbart in einwandfreiem gebrauchsfertigen Zustand geliefert und installiert hat. Die Betriebsbereitschaft ist gegeben. Mit der Abnahme beginnt die Laufzeit des Leasing-Vertra...
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Die Abnahmebestätigung ist nach der alten DIN 69905:1997 die 'Bestätigung durch den Abnahmeberechtigten, dass vertraglich vereinbarte Lieferungen und Leistungen erbracht sind.' Abnahmeberechtigt ist in der Regel nur der Auftraggeber oder eine von ihm autorisierte Person.
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