[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. den Gurt auflösen, und was damit befestigt war, abnehmen. Sich den Degen abgürten. Dem Pferde den Sattel abgürten. Ingleichen metonymisch, das Pferd abgürten. So auch die Abgürtung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_356