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Abbüßen

Abbüßen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. durch Buße, d. i. Reue, Strafe, oder Genugthuung tilgen. Seine Sünden abbüßen. Ein Verbrechen mit Gelde abbüßen. Daher die Abbüßung.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_121

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abbüßen Logo #42303ab¦bü¦ßen [V.1, hat abgebüßt; mit Akk.] 1 eine Schuld a. für eine Schuld Buße tun 2 eine Strafe a. sie erdulden; Syn. verbüßen
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
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