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Zwischenscheine

Zwischenscheine Logo #42834Mit Zwischenscheine (= Interimsscheine) werden Anteilsscheine an Aktiengesellschaften bezeichnet, die den Aktionären vor Ausgabe der Aktien vorläufig erteilt werden. Zwischenschein müssen auf den Namen des Aktionärs lauten und können wie Namensaktien übertragen werden.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/zwischenschein.php

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Zwischenscheine Logo #42880(Interimsscheine) Anteilscheine, die eine AG bei Gründung oder Kapitalerhöhung vor der Ausgabe der Aktien ausstellt. Zwischenschein e, die auf den Namen lauten müssen, gewähren Aktionärsrechte . Auf den Inhaber lautende Zwischenschein e sind nichtig. Zur Unterschrift der Zwischenschein e genügt eine vervielfältigte Unt...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zwischenscheine-interimsscheine/zw
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