(juristisch) Eine Person, die ein Gebäude, eine Wohneinheit oder eine Untereinheit auf Grundlage einer vertraglichen Spielart des Untermietvertrags bezieht. Konkret: Sie nutzt die entsprechenden Räume während der Abwesenheit des eigentlichen Nutzers gegen Entgeltzahlung.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
(Überbrückungsmieter) Eine natürliche oder juristische Person, die ein Gebäude oder eine Untereinheit gegen Entgeltzahlung während jener Zeitspanne nutzt, die der Vermieter nach vorheriger Freiwerdung der Flächen benötigt, um einen seinen Ertragsvorstellungen entsprechenden Nachnutzer zum Einzug zu bewegen.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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