
Die Zwischenhaft bezeichnet den Zustand, in dem sich ein Verurteilter, gegen den während des Strafverfahrens die Untersuchungshaft angeordnet worden war, zwischen dem Eintritt der Rechtskraft des auf eine Freiheitsstrafe lautenden Strafurteils und der förmlichen Einleitung der Strafvollstreckung befindet. Die Nomenklatur ist nicht ganz eindeutig...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenhaft
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