
Korrektur im Anlagevermögen oder im Umlaufvermögen, bei der Zwischenergebnisse (Gewinne wie Verluste) eliminiert werden. Eliminierungspflichtige Zwischenergebnisse treten auf, wenn Vermögensgegenstände zwischen Konsolidierungseinheiten eines Konsolidierungskreises transferiert werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Werden Vermögensgegenstände zwischen Konzerngesellschaften veräußert, so können dabei eliminierungspflichtige Zwischenergebnisse (Gewinne wie Verluste) auftreten. Unter der Zwischenergebniseliminierung ist sowohl der Vorgang im Anlagevermögen als auch der im Umlaufvermögen zu verstehen.
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