[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. 1. Zwey Hände habend; ein ungewöhnliches Wort. 2. In engerer Bedeutung heißt derjenige zweyhändig, welcher die linke Hand eben so fertig gebrauchen kann, als die rechte; zum Unterschiede von demjenigen, welcher entweder bloß links oder bloß rechts ist.
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