[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Zweydeutigkeit, plur. die -en. 1. Die Beschaffenheit, da etwas zweydeutig ist, in beyden Bedeutungen des vorigen Ausdruckes, und ohne Plural. 2. Ein zweydeutiger Ausdruck, in der ersten Bedeutung des vorigen, und mit dem Plural. Unanständige Zweydeutigkeiten sagen.
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