
Die Zweitwohnungsteuer (auch: Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, inoffizielle Bezeichnungen: Zweitwohnsitzsteuer, Nebenwohnsitzsteuer oder Nebenwohnungsteuer) ist in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer. Das Steueraufkommen betrug im Jahr 2007 bundesweit rund 91,8 Mio. Euro. == Allgemeines zur Steuer == Die Zweitwohnungsteuer ist als ö...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnungsteuer

Zweitwohnungsteuer, örtliche Steuer, die in einigen Gemeinden von einheimischen und auswärtigen Mietern oder Eigentümern einer Zweitwohnung erhoben wird. Die Zweitwohnungsteuer bemisst sich nach dem jährlichen (tatsächlichen oder üblichen) Mietaufwand und beträgt 10 %†’12 % der Bemessungsgrundlage; ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Zweitwohnungsteuer fällt dann an, wenn jemand einen zweiten Wohnsitz in einer Gemeinde hat, in der diese Steuer erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist die jährliche Miete beziehungsweise das, was in einem vergleichbaren Objekt an Miete gezahlt würde. Steuerschuldner ist prinzipiell der Inhaber der Zweitwohnung, egal ob er Eigentümer oder Mie...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zweitwohnungsteuer/zweitwohnungste

eine in Fremdenverkehrsgemeinden mehrerer Bundesländer sowie Großstädten (z. B. Hamburg) von Inhabern einer Zweitwohnung („Einwohnern, die im Stadtgebiet eine Wohnung haben, ohne sich in der Stadt überwiegend aufzuhalten“) erhobene Abgabe nach dem Mietaufwand oder nach der Wohnfläche.
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https://www.wissen.de//lexikon/zweitwohnungsteuer
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