
Die Einführung von Minderheitensprachen als zweite Amtssprache auf kommunaler Ebene (der in Polen sogenannten Hilfssprache) ermöglichte das am 6. Januar 2005 in Kraft getretene Minderheitengesetz. Minderheitensprachen können in den Gemeinden als Hilfssprache eingeführt werden, in denen der Anteil der Minderheiten mehr als 20% an der Gesamtbev
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zweisprachige_Gemeinden_in_Polen
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