
In der Wirtschaftssoziologie : nennt M. Weber allgemein jede Form der Vergesellschaftung , insofern zur Aufrechterhaltung ihrer Ordnung physischer oder psychischer Zwang ausgeübt wird. Nach dem engeren Sprachgebrauch freilich nur anstaltsmässig organisierte Gebilde mit einem speziellen Zwangsapparat , der die Einhaltung einer Ordnung garantiert.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zwangsgemeinschaft/zwangsgemeinsch
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