
Zwangserziehung , die durch die zuständige Behörde angeordnete Unterbringung verwahrloster Kinder in geeigneten Familien oder in Erziehungsanstalten (s. Rettungshäuser). Nach den preußischen Gesetzen vom 13. März 1878, 27. März 1881 und 23. Juni 1884 kann bei vernachlässigter Erziehung durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts Z. bis zum vo...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.