
In der Gesundheitswirtschaft : Zusätzlich zur DRG- Fallpauschale abrechenbare Entgelte. Mit diesen Entgelten werden Leistungen vergütet, die noch nicht oder noch nicht ausreichend in den DRG- Fallpauschale n berücksichtigt wurden. Die möglichen Zusatzentgelte sind abschließend im jeweils gültigen DRG-Katalog aufgeführt. Dabei gibt es bundes....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zusatzentgelt/zusatzentgelt.htm
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