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Zuhälterei

Zuhälterei Logo #42000 Zuhälterei bedeutet, Prostituierte für sich arbeiten zu lassen und von deren Einnahmen zu leben. Teilweise handelt es sich dabei auch um den Betrieb eines Bordells. Nach der Definition des deutschen Strafgesetzbuches bedeutet Zuhälterei „die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht“ und „die gewerbsmäßige Förderung der Pr...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Zuhälterei

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Zuhälterei Logo #42134Zuhälterei, Straftat, die begeht, wer einen anderen, der der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder seines Vermögensvorteils wegen einen anderen bei der Ausübung der Prostitution überwacht usw. und im Hinblick darauf Beziehungen zu dem anderen unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen. Die Zuhäl...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Zuhälterei

Zuhälterei Logo #42834Unter Zuhälterei fällt gemäß § 181a StGB die Ausbeutung einer Person die der Prostitution nachgeht, das Ergreifen von Maßnahmen die eine Person von der Aufgabe der Prostitution abhalten sollen (dirigierende Zuhälterei) und die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution. Zuhälterei ist gemäß § 181a StGB verboten. Siehe auch unter Ausbeut...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/zuhaelterei.php

Zuhälterei

Zuhälterei Logo #42871ursprünglich das Beziehen von Lebensunterhalt aus den Einkünften einer Prostituierten. Nach der Neufassung des § 181a StGB im Jahre 1973 sind drei Verhaltensweisen strafbar: die sog. ausbeuterische Zuhälterei, wenn der Täter jemanden, der der Prostitution nachgeht, eigennützig und planmäßig als Erwerbsquelle für sich missbraucht (ob...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/zuhaelterei
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