
Im Todesfall hat der überlebende Ehegatte einer Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mehrere Möglichkeiten: erbrechtliche Lösung Gemäß § 1371 Abs. 1 BGB kann er das Erbe akzeptieren und den 1/4 erhöhte Erbteil verlangen. Ein zusätzlicher Zugewinnausgleich findet daneben nicht statt. Beispiel: Der mit B verheiratete A stirbt und hinte...
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