
Eine Zugabe bezeichnet im Konzertbetrieb ein zusätzliches, nicht im Programmheft angeführtes Musikstück. Oft handelt es sich um zuvor geplante Zugaben. Vor allem in der Popmusik, aber auch im Bereich der so genannten „klassischen“ Musik werden die herausragenden, vom Publikum besonders erwarteten Hits der jeweiligen Vortragenden oft in die ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zugabe
[Hörfunksendung] - Die Zugabe ist eine Satiresendung im Hörfunk, die jeden Samstag von 22:05 bis 1:00 Uhr auf WDR 2 ausgestrahlt wird. == Geschichte == Die Radiosatire-Sendung Zugabe gibt es seit 1995. Sie wurde zunächst täglich, später wöchentlich ausgestrahlt. Vorgänger war die langjährige Kabarettsendung Unterhal...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zugabe_(Hörfunksendung)
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Zugabe, plur. die -n, was bey einer verkauften oder verschenkten Sache zugegeben wird. Etwas als eine Zugabe bekommen. Zuweilen wird auch ein Zusatz, oder was nicht wesentlich zur Hauptsache gehöret, eine Zugabe genannt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1101

Die Zugabeverordnung verbot es während ihrer Geltung generell, neben einer Ware oder Dienstleistung eine Ware oder Dienstleistung anzukündigen oder zu gewähren nach dem Motto: 'Beim Kauf von 2 gibt’s 1 dazu'. Bislang gab es in der Zugabeverordnung gesetzliche Ausnahmen für geringwertige und als solche deutlich gekennzeichnete Werbeartikel, Ku...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Die Zugabeverordnung verbot es während ihrer Geltung generell, neben einer Ware oder Dienstleistung eine Ware oder Dienstleistung anzukündigen oder zu gewähren nach dem Motto: 'Beim Kauf von 2 gibt’s 1 dazu'. Bislang gab es in der Zugabeverordnung gesetzliche Ausnahmen für geringwertige und als solche deutlich gekennzeichnete Werbeartikel, Ku...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

ist im Handelsverkehr eine unentgeltliche Zuwendung, die dem Kunden über den Umfang der Ware oder Leistung hinaus gewährt wird. Es kann sich dabei um die kostenlose oder verbilligte Überlassung einer Ware oder eine kostenlose oder verbilligte Leistung handeln (z.B. kostenloser Bustransport der Kunde...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Zugabe, Recht: im Geschäftsverkehr eine unentgeltliche Zuwendung, die dem Kunden zusätzlich zur Ware oder Dienstleistung gewährt wird. Wegen der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen waren Zugaben nach der 2001 aufgehobenen Zugabeverordnung vom 9. 3. 1932 mit wenigen Ausnahmen verboten. Verstöße begrü...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Zugabe, Unterhaltung: zusätzliche Darbietung am Ende des Programms einer künstlerischen Veranstaltung (z. B. eines Konzertes).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Hierbei handelt es sich um eine kostenlose Beigabe zu einem Produkt oder einer Dienstleistung, die als Ware oder Dienstleistung erbracht werden kann. Im Regelfall hat die Zugabe einen weit geringeren Wert als das eigentliche Produkt. Sie soll trotzdem den Kaufimpuls verstärken. Schaut man in den Bereich der Zeitschriften und hier gerade in den Jug...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42293

Die Zugabe ist eine unentgeltliche Zuwendung, die der Kunde neben der Ware erhält. Die Zugabeverordnung, die Zugaben verboten hat, ist seit 2001 außer Kraft.
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https://www.lexexakt.de/glossar/zugabe.php
(Marketing) Als Zugabe bezeichnet man eine Verkaufstechnik, bei der Kunden ein zusätzliches Produkt erhalten, das am eigentlichen Produkt angebracht wird...
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https://www.onpulson.de/lexikon/5721/zugabe/

Die Bedarfsermittlung für Dekorationsstoffe erfolgt je nach Stoffart entsprechend der Faltenwahl mit Prozent-Aufschlägen als Zugabe. Folgende Angaben dienen als Anhaltswerte: • schwere Qualitäten: bis 100% • leichtere Qualitäten sowie Grobstores: bis 150% • Feinstores: 150-200% • gemusterte Stoffe...
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https://www.raumausstattung.de/wohnen/querverweis-seriennummer-1336.htm

ist im Handelsverkehr eine unentgeltliche Zuwendung, die dem Kunden über den Umfang der Ware oder Leistung hinaus gewährt wird. Es kann sich dabei um die kostenlose oder verbilligte Überlassung einer Ware oder eine kostenlose oder verbilligte Leistung handeln (z.B. kostenloser Bustransport der Kunden). Die Gewährung von Zugaben stellt unlauter....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zugabe/zugabe.htm

zusätzliche unentgeltliche Warenlieferung oder Leistung des Verkäufers neben der Hauptware oder -leistung. Zugaben waren im Allgemeinen verboten durch die Zugabe-VO vom 9. 3. 1932 mit mehrfachen Änderungen. Zulässig waren Reklamestücke von geringem Wert, die als solche durch eine dauerhafte, deutlich sichtbare Bezeichnung der Werbefirma geken....
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https://www.wissen.de//lexikon/zugabe
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