Zolllagerverfahren Bedeutung

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Zolllagerverfahren

Zolllagerverfahren Logo #42413Ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung; Nichtgemeinschaftswaren können ohne Erhebung von Einfuhrabgaben im Zollgebiet der Gemeinschaft gelagert werden. Es wird zwischen öffentlichen und privaten Zolllager unterschieden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42413
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