Zivilist (lat.), s. v. w. Zivilbeamter, insbesondere im Gegensatz zum Militärbeamten; dann jeder, der ein bürgerliches Geschäft treibt, im Gegensatz zum Militär; auch Lehrer des Zivilrechts (s. d.), Kenner desselben. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html