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Zitationsrecht

Zitationsrecht Logo #42834Mit Zitationsrecht wird das für den Bundestag in Art. 43 Abs. 1 GG geregelte Recht des Parlaments bezeichnet die Anwesenheit in bestimmten Verhandlungen und die Anwort auf zulässige Fragen von Mitgliedern der Regierung zu verlangen. Das Recht kann nur von der Mehrheit des Bundestages ausgeübt werden. Verpflichtet sind die Regierungsmitglieder nu...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/zitationsrecht.php

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Zitationsrecht Logo #42713Recht von Abgeordneten zum Nationalrat und Mitgliedern des Bundesrates, durch Mehrheitsbeschluss die Anwesenheit eines Regierungsmitglieds bei einer Ausschuss- oder einer Plenarsitzung zu verlangen.
Gefunden auf https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Z.shtml
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