[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zinsleisten, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z. B. im Chursächsischen, eine Verschreibung über rückständige Zinsen. Eine landschaftliche Obligation nebst den dazu gehörigen Zinsleisten. Leisten bedeutet hier ohne Zweifel so viel, als ein schmahles Stück Papier, wora...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_861
Keine exakte Übereinkunft gefunden.