Zinsherr Bedeutung

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Zinsherr

Zinsherr Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zinsherr, des -en, plur. die -en, der Grundeigenthümer, so fern er von dem Inhaber Grundzins zu fordern berechtiget ist; im Gegensatze des Zinsmannes.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_856
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