
Nach dem Zinsabschlaggesetz vom 9.11.1992 werden seit dem 1.1.1993 alle Zinseinkünfte grundsätzlich der Einkommenssteuer unterzogen. Dies geschieht durch einen Zinsabschlag von 30%. Der Abschlag wird von dem jeweiligen Institut dem Kunden sofor abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Erteilt der Kunden dem jeweiligen Kreditinstiut einen Freist...
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Der Zinsabschlag ist eine Form der Kapitalertragsteuer. Er beträgt 30 Prozent vom Kapitalertrag. Bei Tafelgeschäften erhöht sich der Zinsabschlag auf 35 Prozent. Er wird auf Zinserträge des Steuerpflichtigen erhoben und ist durch das kontoführende Kreditinstitut an das Finan...
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(Börse & Finanzen) Kreditinstitute müssen bei Zinserträgen eine gewisse Summe, einen Abschlag, einbehalten und an das Finanzamt abführen. © Deutsches Derivate Institut
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