[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zimmermeister, des -s, plur. ut nom. sing ein Meister des Zimmerhandwerkes, oder unter den Zimmerleuten.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_746

ist befugt, Bauarbeiten, bei denen Holz als Baustoff verwendet wird, auszuführen. Weiters ist er zur Herstellung von Dachstühlen, Holzhausern, Holzbrücken, Holzveranden etc. berechtigt.
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https://www.gbt.ch/Lexikon/Z/Zimmermeister.html

Eine Fachkraft, die nach einer erfolgreichen Zimmermannsausbildung bzw. bestandener Gesellenprüfung eine zusätzliche Ausbildung abschloss, die zur Führung des Meistertitels berechtigt. Die Meisterausbildung vermittelt umfassende fachspezifische technische Kenntnisse sowie kaufmännisches und betriebswirtschaftliches Wissen. Die Ausbildung befäh...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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