
Art eines Stakeholdereeinflusses. Neben Zielvorstellungen der Kapitaleigner hat die Bankgeschäftsleitung bei der Zielformulierung Ansprüche der in Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsform geprägten Aufsichtsorgane zu beachten, deren Mitglieder nicht einseitig und ausschl. Ziele der Kapitalgeber oder der Belegschaftsangehörigen vertreten ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ziele-von-banken-aufsichtsorganein
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