[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Zeugamt, des -es, plur. die -ämter, ein Amt, Collegium solcher Personen, welche die Aufsicht über die Kriegsgeräthschaften; haben nur an einigen Orten, z. B. zu Wien, wo es so wohl ein Feld- und Haus-Artillerie-Zeugamt, als auch ein Artillerie-Oberzeugamt gibt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_559
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