[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Zettelbank, plur. die -en, in der Handlung, eine Geldbank, wo der Umsatz des Geldes durch Überlieferung gewisser Zettel oder Banknoten geschiehet; zum Unterschiede von einer Giro-Bank, wo der Umsatz durch bloße Ab- und Zurechnung geschiehet.
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mit dem Recht zur Notenausgabe (Notenprivileg) ausgestattete Bank; sie reguliert als Trägerin der Geld- und Kreditpolitik den Geld- u. und Kreditverkehr eines Landes oder einer Währungsunion durch Anpassung des...
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