
Zentralgewalt , in zusammengesetzten Staaten die gemeinsame oberste Staatsbehörde. Deutsche Z. hieß eine 1848 von der Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. eingesetzte oberste Regierungsgewalt, welche bis zur Vollendung der Reichsverfassung die vollziehende Gewalt des damals in der Bildung begriffenen deutschen Bundesstaats ausüben sollte, aber...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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