[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. von der Gerichtbarkeit eines Zentgerichtes befreyet. So sind z. B. sendbare Unterthanen, welche unter der Send, oder dem geistlichen Gerichte stehen, zentfrey. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_412