
Über die Zahlungsbeziehungsart wird geregelt, für welche Zahlungsbeziehung (z.B. Prämien, Provisionen, Gehalt, Versicherungsleistungen) eine Zahlungsvereinbarung (Link) gilt. Für jede Art von Zahlungsbeziehung wird eine eigene Zahlungsvereinbarung mit einem Provisionsvertragspartner geschlossen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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