[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. gleichfalls nur in Titeln von geistlichen Personen des dritten Ranges, besonders von Landgeistlichen, obgleich diese jetzt auch schon gemeiniglich das Hochwohlehrwürdig bekommen. (S. auch Hochehrwürdig) Im Abstracto Ew. Wohlehrwürden.
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