
Als Wissenschaftsparagraf wird der §52a des Urheberrechtsgesetztes bezeichnet. Er wurde 2003 eingeführt und ermöglicht es Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen urberrechtliche geschützte Werke in kleinen Teilen in einem abgegrenzten Bereich wie dem Intranet oder E-Learning-Einheiten zu nutzen. Dafür ist allerdings über die Verwertu...
Gefunden auf
https://www.e-teaching.org/glossar?azrange=a-z
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